Nutzungsbedingungen
Software as a Service (SaaS) – Vertragsbedingungen
Letzter Stand: 26.04.2024
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Software as a Service (SaaS) - Vertragsbedingungen (nachfolgend „Vertragsbedingungen“) werden von dem Anbieter, der Mainteny GmbH, Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin (nachfolgend „Anbieter“) verwendet.
- Der Anbieter hat die Software MAINTENY (nachfolgend „Software“) entwickelt und bietet diese seinen Kunden zur Nutzung über das Internet an.
- Das Angebot des Anbieters zur Nutzung der Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden (wie im Bestellformular definiert) über die Nutzung der Software unter Geltung dieser Vertragsbedingungen kommt mit Unterzeichnung des entsprechenden Bestellformulars zustande. Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind ausschließlich diese Vertragsbedingungen inklusive der Bestimmungen, auf die hierin verwiesen wird, sowie das zugrunde liegende Bestellformular inklusive etwaiger Anhänge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt auch wenn der Kunde den Vertragsschluss unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bestätigt und/oder der Anbieter der Einbeziehung der Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzte Überlassung der Nutzungsmöglichkeit der Software des Anbieters an den Kunden als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot über das Internet gegen Entgelt.
- Der Anbieter schuldet nur die Überlassung der Funktionen und Eigenschaften der Software, wie sie sich aus dem Bestellformular inklusive etwaiger Anhänge ergeben sowie die Anpassung an den jeweiligen Stand der Technik.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch entsteht, eine aktualisierte Version der Software bereitzustellen. Der Anbieter wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese verfügbar machen. Aktualisierte Versionen können von der vorherigen Version in Aussehen und Funktionsumfang abweichen. Zeit und Umfang der Änderungen, die zu einer neuen Version der Software führen, werden durch den Anbieter bestimmt. Der Anbieter hat zudem das Recht, Updates und Upgrades vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen oder notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die Software zu ändern, wenn geltendes Recht solche Änderungen erfordert, die Änderungen für den Kunden vorteilhaft sind und die Änderungen rein technischer oder verfahrenstechnischer Natur sind und keine wesentlichen Auswirkungen auf den Kunden haben. Werden berechtigte Interessen des Kunden durch die Änderungen an der Software wesentlich beeinträchtigt steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Der Kunde erkennt an, dass es auf Grundlage des gegenwärtigen Stands der Technik unmöglich ist, komplexe Softwareprodukte vollständig frei von Fehlern herzustellen. Der Anbieter schuldet daher nicht die vollkommene Fehlerfreiheit der Software, sondern lediglich die Freiheit von solchen Fehlern, die die Nutzung der Software in erheblicher Weise einschränken.
- Nicht geschuldet ist eine Anpassung der Software an die Bedürfnisse des Kunden. Leistungen wie etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder etwaig erforderliche Anpassungen der Software bedürfen eines gesonderten Vertrages. Der Anbieter ist nach eigenem Ermessen zudem jederzeit berechtigt, den Zugang und die Nutzung von neuen Funktionalitäten der Software in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln und die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung zu vereinbaren.
- Die Einweisung des Kunden in die Benutzung der Software ist nicht geschuldet, soweit sie nicht Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist.
- Der Anbieter kann sich bei der Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Dienste der Hilfe Dritter bedienen und/oder die Leistungen ganz oder teilweise durch einen Dritten erbringen lassen.
§ 3 Zurverfügungstellung der Software und Verfügbarkeit; Störungsmanagement
- Die Software wird auf einer von dem Anbieter lizenzierten Serverinfrastruktur gehostet. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software zu dem in dem Bestellformular definierten Zeitpunkt des Vertragsbeginns am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, zur Nutzung bereit (der „Übergabepunkt“) und übermittelt dem Kunden in elektronischer Form die erforderlichen Zugangsdaten. Weiterhin übermittelt der Anbieter dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation. Die Benutzerdokumentation ist zudem jederzeit während Nutzung der Software einsehbar und kann in einem gängigen Format heruntergeladen werden.
- Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die dafür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzwerkverbindung) verantwortlich. Voraussetzung für die Nutzung der Software beim Kunden ist außerdem ein gängiger, dem Stand der Technik entsprechender Browser in der jeweils aktuellen Version.
- Die App-Komponente der Software wird dem Kunden über den Apple App Store und den Google Play Store zur Verfügung gestellt. Die Installation der App auf den Endgeräten hat der Kunde gemäß den Angaben des jeweiligen App Store Betreibers selbst vorzunehmen. Verzögerungen bei der Bereitstellung der Software durch die App Stores liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters und können daher nicht gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.
- Die Software wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit angeboten. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software beträgt 98 % im Jahresmittel. Entscheidend ist die Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit eingeschlossen sind (i) die regelmäßigen Wartungsfenster, die bis zu 4 Stunden pro Woche betragen können und in der Regel zwischen 22:00 und 4:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit durchgeführt werden, (ii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund obligatorischer außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen notwendig sind, und (iii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen, insbesondere höhere Gewalt.
- Der Anbieter nimmt tägliche Backups vor und speichert diese für einen Zeitraum von sieben Tagen. Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich.
- Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die unter § 10 genannte E-Mail-Adresse zu melden. Hat der Kunde bei der Bestellung ein entsprechendes Modul gewählt, erhält er auch telefonischen Support über die Hotline des Anbieters (§ 10). Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage sowie gesetzliche Feiertage in Berlin) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet (Supportzeiten). Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 2 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Supportzeiten erfolgt – beheben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 12 Stunden während der Supportzeiten behoben. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.
§ 4 Nutzungsumfang und Nutzungsrechte
- Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
- Die Software darf nur von dem Kunden im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal und nur zu den in diesen Vertragsbedingungen und in dem Bestellformular inklusive etwaiger Anhänge vereinbarten Zwecken verwendet werden. Den erfolgreichen Vertragsschluss und die Zahlung des vereinbarten Entgelts vorausgesetzt, räumt der Anbieter dem Kunden das nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Vertragslaufzeit mittels Zugriffs über einen Browser in dem in diesen Vertragsbedingungen und in dem Bestellformular inklusive etwaiger Anhänge vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen zu nutzen. Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum an und im Zusammenhang mit der Software verbleiben bei dem Anbieter, soweit sie dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung gilt die Nutzungsrechteeinräumung nur für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.
- Dem Kunden ist bekannt, dass die Software Open Source Software-Komponenten enthält, deren Nutzung ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen unterliegt, die im Rahmen der Open Source Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open Source Software-Komponenten und den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen genießen die Lizenzbestimmungen der Open Source Software-Komponenten Vorrang.
- Jede über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung der Software durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Insbesondere, aber nicht abschließend, darf der Kunde die Software nicht
- über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder diesen zugänglich machen;
- ändern, dekompilieren, disassemblieren, rekonstruieren oder in sonstiger Art und Weise bearbeiten;
- nutzen, um eine konkurrierende Softwarelösung zu entwickeln oder einem Dritten dabei zu helfen;
- zur Verbreitung von illegalen und/oder rechtsverletzenden Inhalten verwenden; und/oder
- verkaufen, lizenzieren, vermieten, übertragen oder in einer anderen Art und Weise kommerziell verwerten.
- Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software gemäß der jeweils geltenden Modulspezifikation abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung im Rahmen der Nutzung als SaaS zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem vom Anbieter gehosteten Server, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
- Für den Fall eines Verstoßes des Kunden gegen diesen § 4 fallen sämtliche nach diesen Vertragsbedingungen eingeräumten Rechte automatisch an den Anbieter zurück. Eine danach weitergehende Verwendung der Software durch den Kunden stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Zudem behält sich der Anbieter vor, rechtsverletzende Inhalte sowie Inhalte mit Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten zu löschen und/oder die hierunter erbrachten Dienste zu beenden.
- Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Nutzung nicht vertragsgemäß erfolgt, behält sich der Anbieter vor, die Leistungserbringung einzustellen, einzuschränken oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, sofern er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
- Nach Vertragsbeendigung enden die Nutzungsrechte automatisch, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung des Anbieters bedarf.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Der Kunde hat ihm zugeordnete Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
- Es obliegt dem Kunden die vom Vertrag nicht umfasste Soft- und Hardwareumgebung der Software auf dem mobilen Endgerät ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten. Der Kunde hat die Hard- und Software insbesondere gegen unbefugte Zugriffe durch Mitarbeiter oder sonstige Dritte, Viren, Trojaner und sonstige Schadsoftware zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
- Der Kunde ist allein für von ihm hochgeladene Inhalte und Daten im Rahmen der Nutzung der Software verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Inhalte und Daten keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde stellt den Anbieter auf erste Anforderung von allen Ansprüchen, Rechtsstreitigkeiten, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Kosten (einschließlich Gerichtskosten und angemessenen Anwaltskosten) und Verbindlichkeiten frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Nutzung der Software durch den Kunden und (ii) jeder Verletzung einer in diesen Vertragsbedingungen genannten Kundenpflicht ergeben.
- Im Falle einer vorgenannten Geltendmachung von Ansprüchen Dritter wird der Kunde dem Anbieter alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Prüfung der Forderung und zur Abwehr dieser Forderung erforderlich sind. Der Kunde stellt die Informationen unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung.
- Der Kunde wird, von an den Anbieter übermittelten Daten, Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
- Die im Rahmen der SaaS-Nutzung von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die ihm Rahmen der SaaS-Nutzung auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und sie hierzu insbesondere zu speichern und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.
§ 6 Vergütung
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter während der Vertragslaufzeit für die Überlassung der Software eine Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket, der Anzahl der vereinbarten nutzerbasierten Lizenzen und den Kosten für die vom Kunden gewählten Zusatzmodule (wie im Angebot bestimmt).
- Soweit nicht anders in den AGBs oder in einer Preisvereinbarung bestimmt, wird die Vergütung zu Beginn der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt und ist im Voraus zu bezahlen. Sie wird zu Beginn des Vertrages für die vereinbarte Mindestlaufzeit und danach jeweils zu Beginn des Verlängerungszeitraums für die gesamte Verlängerungslaufzeit in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden ausschließlich an die im Angebot angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse des Kunden gesendet. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen.
- Alle Preise sind nicht erstattungsfähig und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Abgaben, Zöllen, Bankgebühren oder sonstigen Beträgen, die von einer staatlichen Behörde erhoben oder auferlegt werden und für die der Kunde selbst aufkommen muss.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
- Die Software entspricht im Wesentlichen den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen und des Bestellformulars samt etwaiger Anhänge. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferungen gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
- Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die Regelungen in § 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme) und in § 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Vermieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters) soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
- In folgenden Fällen haftet der Anbieter für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in unbeschränkter Höhe und nach den gesetzlichen Verjährungsfristen:
- wenn der Anbieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,
- bei von dem Anbieter zu verantwortenden Personenschäden,
- wenn der Anbieter eine entsprechende Garantie abgegeben hat und
- wenn Ansprüche des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
- In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den Anbieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für den vorhersehbaren Schaden, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann.
- In allen sonstigen Fällen ist die Haftung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, d.h. insbesondere in Fällen höherer Gewalt (inkl. Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien) und bei einfacher fahrlässiger Verletzung nicht-vertragswesentlicher Pflichten. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich mit dem Einsatz der Software verbundene geschäftliche Erwartungen des Kunden realisieren. Ebenso wenig übernimmt der Anbieter ohne ausdrückliche Bestätigung eine zusätzliche Garantie für die Software.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem in dem Bestellformular bezeichneten Vertragsbeginn.
- Für die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf (12) Monate („Verlängerungsperiode“), sofern er nicht mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. einer Verlängerungsperiode schriftlich gekündigt wird.
- Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen sowie das Recht zur Kündigung gemäß § 2 (3) (Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Änderungen der Software durch den Anbieter und wesentlicher Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Kunden).
- Der Kunde kann die Kündigung per Post an Mainteny GmbH, Rheinsberger Str. 76/77 10115 Berlin oder per E-Mail an hello@mainteny.com senden.
- Mit der Beendigung des Nutzungsvertrags wird der Anbieter dem Kunden die gespeicherten Daten als Exportdatei übergeben und ist im Nachgang berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software zu sperren und sämtliche Kundeninhalte und anderen Daten des Kunden zu löschen.
- Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden dabei unterstützen, seine Datenbestände zu sichern. Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus Gründen der Auftragsverarbeitung regelmäßig nicht mehr gegeben sein. Mit Ablauf von einem Monat nach Vertragsende – oder vorher auf Verlangen des Kunden – wird der Anbieter die Kundendaten endgültig und vollständig löschen, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Seiten des Anbieters entgegenstehen. Zu einer abweichenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. betreffend Zeit, Format oder Migration) ist der Anbieter nur verpflichtet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart und vergütet wird.
§ 9 Umfang der Dienstleistungen und Spezifikationen der Softwarepakete
- Die Mainteny GmbH bietet drei verschiedene Softwarepakete an – Starter, Professional und Premium – um eine präzise Anpassung an die diversifizierten Anforderungen unserer Kunden zu gewährleisten. Jedes dieser Pakete ist mit einer ausgewählten Funktionsvielfalt ausgestattet, um eine optimierte Nutzererfahrung zu garantieren. Für eine detaillierte Aufführung der spezifischen Funktionalitäten der einzelnen Pakete, verweisen wir auf die nachfolgende Tabelle (Tabelle 1) in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir empfehlen unseren Kunden, die angebotenen Optionen eingehend zu evaluieren, um eine fundierte Entscheidung auf Basis individuellen Unternehmensbedürfnissen zu treffen.
Table 1: Umfang Dienstleistung
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Der Kunde ist bei der Nutzung der Software für die Einhaltung der ihn betreffenden datenschutzrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
- Im Rahmen der Softwarenutzung verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden, für die dieser verantwortlich ist, bestimmungsgemäß in dessen Auftrag. Die Parteien vereinbaren hiermit die Geltung des auf der Webseite des Anbieters unter [www.mainteny.de/datenschutzbestimmunen/&www.mainteny.de/auftragsdatenverarbeitungsvertrag] abrufbaren Auftragsverarbeitungsvertrages (Art. 28 DSGVO), in dem die bestehenden Pflichten und Rechte der Parteien im Rahmen der Auftragsverarbeitung festgelegt werden.
- Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung und im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenden Kenntnisse von Know-how, Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen und Daten der jeweils anderen Partei, insbesondere auch zu den registrierten und aktiven Einheiten, wie auch die Existenz und den Inhalt der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien („Vertrauliche Informationen") für die Dauer des Vertragsverhältnisses vertraulich zu behandeln,, insbesondere Vertrauliche Informationen ohne vorherige, ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der jeweils offenlegenden Partei Dritten nicht zugänglich zu machen und dieselben Schutzmaßnahmen anzuwenden, die sie auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Liegt keine solche Zustimmung vor, sind die Vertraulichen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages und in anonymisierter Fassung zur Systemverbesserung zu verwenden.
- Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die
- zur Zeit ihrer Übermittlung durch eine Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bereits bekannt waren;
- nach ihrer Übermittlung durch eine Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind;
- nach ihrer Übermittlung durch eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind;
- die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen der anderen Partei, entwickelt worden sind;
- die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die eine Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt diese Partei in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder
- soweit einer Partei die Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
- Hinsichtlich der Vertraulichen Informationen des Anbieters ist der Kunde für die vorgenannten Privilegien beweispflichtig.
- Die Vertraulichen Informationen bleiben stets Eigentum der jeweils offenlegenden Partei. Die andere Partei hat die Vertraulichen Informationen (zusammen mit allen Kopien) an die offenlegende Partei zurückgegeben oder, auf Verlangen der offenlegenden Partei in Textform, innerhalb von dreißig (30) Tagen zu vernichten und die Vernichtung in Textform zu bestätigen.
- Unabhängig von eventuellen Schadensersatzansprüchen verpflichten sich die Parteien, für jeden einzelnen Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der von dem Verstoß betroffenen Partei in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall von einem zuständigen Gericht überprüft werden.
§ 11 Hotline
- Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein („Hotline“). Die Hotline bearbeitet Anfragen des Kunden ausschließlich im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten. Hat der Kunde im Bestellformular ein entsprechendes Modul ausgewählt, erhält er bei Störungen auch über die Hotline technischen Support gemäß § 3 (6).
- Anfragen werden per E-Mail und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegengenommen.
Telefon: +49 30 49004665
E-Mail: support@mainteny.com
- Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter – allerdings nur soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software. Weitergehende Leistungen der Hotline, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich und gesondert schriftlich zu vereinbaren.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Dem Kunden ist die Aufrechnung nur mit von dem Anbieter unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. die Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus diesem Vertrag ist dem Kunden nur mit Zustimmung des Anbieters gestattet.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
- Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien ist Berlin. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.